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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 26. März 2021

Geltungsbereich

  1. OBERWASSER erbringt alle Leistungen gegenüber den Kunden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“), die jederzeit unter https://www.oberwasser.cc/agb abrufbar sind, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

  2. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (“KSchG“). Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer wird im Sinne des KSchG vorgenommen.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen OBERWASSER und einem Kunden abweichende Regelungen vorsehen, gelten nur, wenn sich OBERWASSER diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.

  4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  5. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.

  6. OBERWASSER behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen der Entgelte oder des Leistungsumfangs sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich. 

Vertragsabschluss

  1. Der Kunde erhält von OBERWASSER ein schriftliches Angebot (das “Angebot“), in dem jeweils der konkrete Auftrag nach Art, Umfang und Kosten der Leistungen von OBERWASSER definiert ist. Die Angebote oder etwaige Kostenvoranschläge von OBERWASSER sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

  2. Bei unverbindlichen Angeboten kommt das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (der “Auftrag“) erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch OBERWASSER oder, falls eine solche Auftragsbestätigung unterbleibt, mit der Durchführung der im Angebot beschriebenen Leistung zustande. Bei verbindlichen Angeboten kommt der Auftrag durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden innerhalb der im Angebot genannten Angebotsfrist zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch OBERWASSER.

  3. Der Umfang, Ort und Zeit der durch OBERWASSER zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Auftrag.

Teilnahme

  1. An- und Abmeldungen zu Veranstaltungen werden nur schriftlich entgegengenommen und nach dem Datum ihres Einlangens berücksichtigt. Darüber erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.

  2. Sämtliche Veranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.

  3. Zutritt zu und Teilnahme an den Veranstaltungen sind nur möglich, wenn die Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn am genannten Konto eingegangen ist.

  4. OBERWASSER behält sich vor, Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere die Störung der Veranstaltung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens der Marke OBERWASSER durch den Teilnehmer. Ein Kostenersatz oder eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

Teilnahmegebühren

  1. Die Teilnahmegebühren, welche an Unternehmen verrechnet werden, verstehen sich exkl. 20 % Umsatzsteuer (USt). Die jeweiligen Rechnungen werden zuzüglich 20 % USt ausgestellt.

  2. Die Teilnahmegebühr deckt folgende Kosten: Teilnahme an den enthaltenen Veranstaltungen (inkl. Unterlagen). Nicht enthalten sind Übernachtungen, Parkgebühren und weitere Extras.

  3. Die Teilnahmegebühr ist sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug fällig und als spesenfreie Überweisung auf das angegebene Bankkonto zu entrichten. Teilnehmer, die als Privatpersonen buchen, können eine Teil-Verrechnung schriftlich beantragen.

  4. Eine teilweise Teilnahme bzw. vorzeitiges Verlassen von Veranstaltungen berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.

 

Umbuchungen

  1. Umbuchungen fixierter Plätze auf Ersatzteilnehmer können ausschließlich vor Programmbeginn und nur nach schriftlicher Zustimmung von OBERWASSER erfolgen. Es fallen in diesem Fall keine Storno- oder Umbuchungsgebühren an. 

  2. OBERWASSER behält sich vor, im Einzelfall eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

Regelung bei Stornierung durch den Kunden

  1. Ist der/die TeilnehmerIn Verbraucher im Sinne des KSchG, steht ihm bei Anmeldung im Fernabsatz ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen (ab Anmeldung) zu. Dies gilt nicht, wenn Leistungen bereits innerhalb dieser Frist beginnen.

  2. Andernfalls sind Abmeldungen durch TeilnehmerInnen, die spätestens acht Wochen vor Programmstart bei OBERWASSER einlangen, kostenlos möglich. Bei Abmeldungen die zwischen acht und vier Wochen vor Programmbeginn einlangen, werden 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

  3. Im Falle einer unangekündigten Nicht-Teilnahme werden ebenfalls 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

  4. Alle Stornierungen müssen per E- Mail oder schriftlich an OBERWASSER bekanntgegeben werden

 

Regelung bei Stornierung durch OBERWASSER 

  1. Inhalte, Referenten, Orte und Kommunikationsformat (physisch oder digital) einer Veranstaltung können sich aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren, insbesondere wenn Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. Gesundheitsrisiken, behördlichen Sicherheitsrichtlinien und Empfehlungen) auch kurzfristig zur Gänze oder teilweise auf digitale Formate umgestellt werden.

  2. Bei vorliegen wichtiger Gründe hat OBERWASSER das Recht Veranstaltungen – auch kurzfristig – zu  verschieben.  Wichtige  Gründe  sind  insbesondere Verhinderung  von  Vortragenden, Nichtverfügbarkeit  des  Veranstaltungsorts, höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) oder sonstige unvorhersehbarer Ereignisse. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung des Veranstaltung. 

  3. OBERWASSER behält sich das Recht vor, Programme wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bis zu 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. 

  4. Der Kunde wird von einer Verschiebung oder Absage unverzüglich von OBERWASSER telefonisch oder per E-Mail informiert und bekommt einen Ersatztermin angeboten.

  5. Im Falle einer Absage erhält der Kunde eine Gutschrift in der Höhe des bereits beglichenen Honorars. Die Gutschrift wird nach Wahl des Kunden entweder auf den Ersatztermin angerechnet oder auf Anfrage rückerstattet.

  6. OBERWASSER kann bei Verschiebung, Absage oder Umstellung auf digitale Formate nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet, oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden.

Unterlagen

  1. Das Urheberrecht liegt beim Autor.

  2. Das Nutzungsrecht der Teilnehmer erstreckt sich nur auf den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch und schließt jegliche Veränderung aus. Das Anfertigen von Kopien und Vervielfältigungen jeder Art sowie jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Inhalten der OBERWASSER-Plattform sind unzulässig.

  3. Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen, oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige der Identifikation des Urhebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

  4. Die Inhalte der Vortragsunterlagen sowie des mündlichen Vortrages ersetzen keine psychologische, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

 

Haftung

  1. OBERWASSER bietet eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. OBERWASSER übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte seiner Veranstaltungen. Ebenso nicht für die Umsetzung der durch die TeilnehmerInnen während des Programms erlangten Erkenntnisse sowie für eine wirtschaftliche Verwertbarkeit und auch nicht für etwaige Folgeschäden (etwa mittelbare oder indirekte Schäden).

  2. Schadenersatzansprüche  des  Teilnehmers  gegen  OBERWASSER und/oder  deren  Erfüllungsgehilfen  sind  ausgeschlossen,  soweit  sie  nicht auf  vorsätzlichem  oder  grob  fahrlässigem  Verhalten  beruhen.  Zudem beschränkt sich die Haftung von OBERWASSER auf den Betrag der Teilnahmegebühr.


 

Vertraulichkeit

  1. Gegenseitiges Vertrauen und Vertraulichkeit sind wesentliche Grundwerte von OBERWASSER. Sowohl die Teilnehmer, als auch Veranstalter sind daher zur Einhaltung strikter Vertraulichkeit und Verschwiegenheit hinsichtlich aller Informationen verpflichtet, die im Rahmen des Programms ausgetauscht werden.

  2. TeilnehmerInnen werden explizit darauf hingewiesen die betriebliche Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem Dienstgeber zu jedem Zeitpunkt zu wahren. Die Schilderung zwischenmenschlicher Sachverhalte ist jedenfalls zu anonymisieren und hinreichend zu  abstrahieren um jegliche Nachvollziehbarkeit auszuschließen. 

  3. OBERWASSER ist dem Arbeitgeber der TeilnehmerInnen gegenüber nicht zur Auskunft über Inhalt des Programms verpflichtet.

  4. Der Geheimhaltungspflicht gemäß Ziff. 1 und 2 unterliegen nicht solche Informationen bzw. Unterlagen, die allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass eine der Parteien dies zu vertreten hat.

  5. Die Verpflichtungen nach Ziff. 1 bestehen auch nach Ende des Vertragsverhältnisses fort.

  6. Personenbezogene Daten, die bei der Anmeldung erhoben werden, werden von OBERWASSER elektronisch gespeichert und bearbeitet. Die erhobenen Daten der Teilnehmer werden ausschließlich für eigengeschäftliche Zwecke (z.B. Übermittlung von Informationen) verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben.

  7. Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer dem Versand des E-Mail-Newsletters an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.

Sonstiges

  1. OBERWASSER ist berechtigt, den Firmennamen und das Logo des Kunden in Referenzlisten anzuführen und diese im Internet oder in Printmedien zur sachlichen Information zu veröffentlichen.

  2. Gerichtsstand ist Wien. Es ist österreichisches Recht anwendbar.

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